• Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aufträge


    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

    Die in diesem Auftrag enthaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie jegliche Anhänge sind die einzigen allgemeinen Geschäftsbedingungen für die geschäftliche Interaktion zwischen dem Käufer und dem Verkäufer und bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den in diesem Dokument behandelten Gegenstand. Dieser Auftrag regelt alle Transaktionen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer und schließt alle weiteren übermittelten oder vorgeschlagenen allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Der Käufer stimmt keinerlei anderen, in den Angebots- oder Bestätigungsdokumenten des Verkäufers angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, sofern diese nicht ausdrücklich in einem separaten, vom Käufer unterschriebenen Schreiben angeführt werden. Wenn versäumt wird, eine Bestätigungskopie dieses Auftrags oder andere Erklärungen oder Schreiben des Verkäufers zu retournieren, so werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch nicht geändert, ergänzt oder anderweitig beeinflusst. Der Käufer und der Verkäufer stimmen hiermit zu, dass die elektronische Übertragung dieses Auftrags oder der entsprechenden Kommunikation von beiden Parteien als „Schreiben“ behandelt wird.

    VERÖFFENTLICHUNG IM WIDERSPRUCH ZUR LIEFERVEREINBARUNG

    Wenn es sich bei diesem Auftrag um eine Veröffentlichung im Widerspruch zu einer aktuellen und gültigen Liefervereinbarung zwischen den Parteien („Vereinbarung“) handelt, haben die Bestimmungen einer solchen Vereinbarung Vorrang vor allen hier enthaltenen abweichenden Bestimmungen. Alle hier vorliegenden spezifischen Anhänge haben ebenfalls Vorrang vor allen widersprüchlichen Bestimmungen zwischen diesem Auftrag und dem jeweiligen Anhang.

    PREISGESTALTUNG

    Sofern in diesem Auftrag nicht anders angegeben, handelt es sich für die Laufzeit dieses Auftrags um Festpreise, die alle anfallenden Steuern, einschließlich alle Umsatz- und Gebrauchssteuern, Vergünstigungen, Lohn- und Arbeitskosten sowie Gebühren für Im- und Export, Wareneingang, Verpackung, Versicherung, Bearbeitung und alle weiteren geltenden Gebühren auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene enthalten. Der Verkäufer muss den Käufer hinsichtlich aller Haftungsansprüche und Ausgaben schadlos halten, die dadurch entstehen, dass er diese nicht an die entsprechenden Steuerbehörden weiterleitet. Sofern dieser Auftrag Warenausgangsgebühren ausdrücklich zulässt, müssen diese auf allen Rechnungen des Verkäufers separat aufgeführt werden. Alle Preisangaben und Zahlungen erfolgen in US-Dollar.

    FRISTEINHALTUNG IST WESENTLICH FÜR DIE VERTRAGSERFÜLLUNG

    Die Fristeinhaltung ist für die Erfüllung der für diesen Auftrag geltenden Bedingungen wesentlich.

    LIEFERUNG, ANSPRUCH UND VERLUSTRISIKO

    Der Verkäufer gewährleistet, dass er den eindeutigen Produktanspruch überträgt, und der Käufer übernimmt mit dem Erhalt und der Annahme des Produkts vom Verkäufer das Schadens- und Verlustrisiko. Wenn Lieferungen nicht in Übereinstimmung mit den in diesem Auftrag angegebenen genauen Mengen, Lieferterminen, Kanbanmengen und/oder Versandprodukten erfolgen, ist der Käufer berechtigt, alle entsprechenden Kosten, Verluste, Strafen und Ausgaben vom Verkäufer zurückzufordern, die ihm aufgrund der Planabweichungen des Verkäufers entstanden sind. Dies umfasst u. a. Fertigungs- oder Produktionsverzögerungen oder -unterbrechungen beim Käufer oder dessen Kunden. Wenn der Käufer diesem Auftrag erst nach dem angegebenen Liefertermin vollständig oder teilweise zustimmt, stellt dies keinen Verzicht auf jegliche, durch Lieferverzögerungen entstandene Ansprüche des Käufers dar. Der Verkäufer trägt während der Lieferung das Verlustrisiko und ist für alle in diesem Zeitraum an den Produkten auftretenden Schäden verantwortlich.

    PRÜFUNG UND ABLEHNUNG

    (i) Der Käufer kann innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Lieferung die Produkte prüfen und alle fehlerhaften Produkte unabhängig davon ablehnen, ob eine Zahlung erfolgt ist. Der Käufer ist nicht für die Prüfung der Produkte vor der Montage und/oder dem Weiterverkauf an seine Kunden verantwortlich, und alle Gewährleistungen gelten auch über die Prüfung, Installation, Montage, Abnahme und Bezahlung durch den Käufer hinaus. (ii) Der Käufer ist berechtigt, nach seinem eigenen Ermessen jegliche Produkte zu erstatten oder gutzuschreiben, die nicht den Darstellungen, technischen Daten, Gewährleistungen und/oder Dokumentationen des Käufers oder Verkäufers entsprechen. Der Käufer kann sich auf Kosten und Risiko des Verkäufers entscheiden, ob er fehlerhafte Produkte bis zum Erhalt weiterer Anweisungen des Verkäufers zurückhält oder sie an die im Auftrag angeführte Adresse des Verkäufers sendet. (iii) Die Ablehnung eines Produkts kann anhand der Analyse einer repräsentativen Stichprobe der Produktartikel durch den Käufer erfolgen. Der Verkäufer nimmt im Rahmen der Verfahren und Anweisungen des Käufers an dieser Analyse teil.

    GEWÄHRLEISTUNGEN

    (i) Je nachdem, welcher Zeitraum länger oder anderweitig vereinbart ist, übernimmt der Verkäufer die Gewährleistung für alle im Rahmen dieses Auftrags gelieferten Produkte für zwölf (12) Monate ab Inbetriebnahme des Produkts, für 18 Monate nach Herstellungsdatum oder für den Gewährleistungszeitraum des Verkäufers. Damit gewährleistet er, dass diese Produkte (a) hinsichtlich Material und Verarbeitung fehlerfrei sind und ihre Qualität den Spezifikationen und PPM-Qualitätsstufen des Käufers und Verkäufers entsprechen, (b) marktgängig sind, (c) den technischen Daten des Käufers und Verkäufers entsprechen, (d) für den beabsichtigten Zweck in Form, Passung und Funktion ausreichen und (e) neu und nicht aufgearbeitet oder nachgerüstet sind. Der Verkäufer gewährleistet zudem, dass alle für den Käufer geleisteten Dienste auf professionelle und fachmännische Weise, von ausgebildetem Personal und in Übereinstimmung mit den Industrienormen durchgeführt werden. Der Verkäufer weitet sämtliche von seinen Unterlieferanten und Vertragnehmern erhaltenen Gewährleistungen auf den Käufer aus und stimmt zu, diese im Namen des Käufers durchzusetzen. Alle Gewährleistungen des Verkäufers gelten einzeln oder insgesamt für den Käufer und seine Nachfolger, Abtretungsempfänger, Kunden sowie die Benutzer seiner Produkte. Die angeführten Gewährleistungen ergänzen jegliche gesetzlich oder anderweitig geltenden oder vom Verkäufer eingegangenen Gewährleistungen auch über die Annahme und Bezahlung durch den Kunden hinaus. (ii) Wenn das Produkt keinen der hier aufgeführten Gewährleistungen entspricht oder zu einem beliebigen Zeitpunkt anderweitig gegen die Bestimmungen dieses Auftrags verstößt, kann der Käufer nach eigenem Ermessen und zusätzlich zu jeglichen anderen, ihm im Rahmen des Gesetzes, der Billigkeit oder dieses Auftrags zustehenden Rechten oder Entschädigungen auf Kosten des Verkäufers folgende Schritte unternehmen: (a) Das Produkt zurückgeben und sich vom Verkäufer – nach Ermessen des Käufers – alle vom Käufer für die Produkte bezahlten Beträge rückerstatten oder gutschreiben lassen, (b) ähnliche Artikel erwerben oder fertigen und sich vom Verkäufer die entsprechenden Mehrkosten erstatten lassen, (c) die Produkte annehmen oder behalten und deren Preis entsprechend senken, (d) das Produkt reparieren oder reparieren lassen und sich vom Verkäufer die entsprechenden Kosten erstatten lassen oder (e) den Verkäufer auffordern, das Produkt auf dessen Kosten umgehend zu ersetzen oder zu reparieren. Der Käufer kann nach eigenem Ermessen und zusätzlich zu jeglichen anderen, ihm im Rahmen des Gesetzes, der Billigkeit oder dieses Auftrags zustehenden Rechten oder Entschädigungen vom Verkäufer alle Kosten, Verluste, entgangenen Gewinne, Folge-, Sonder- und beiläufig entstandenen Schäden zurückfordern, die ihm durch einen Verstoß entstanden sind. Dies umfasst sowohl interne Kosten als auch dem Käufer vom Kunden berechnete Kosten. Ein Verstoß gegen die in Abschnitt 7 aufgeführten Gewährleistungen oder jegliche anderen Bestimmungen dieses Auftrags berechtigt den Käufer zu allen verfügbaren Entschädigungen, einschließlich der im U.S. Uniform Commercial Code aufgeführten. (iii) Wenn beim Käufer (nach dessen eigenem Ermessen) zu einem beliebigen Zeitpunkt während ODER NACH ABLAUF DES GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUMS übermäßige Ausfälle oder Rücksendungen der Produkte des Verkäufers anfallen, ist der Käufer berechtigt, nach eigenem Ermessen und zusätzlich zu jeglichen anderen, ihm im Rahmen des Gesetzes, der Billigkeit oder dieses Auftrags zustehenden Rechte oder Entschädigungen vom Verkäufer zu dessen alleinigen Kosten die Umsetzung eines Vor-Ort-Austauschprogramms („Austauschprogramm“) zu fordern. (iv) Wenn der Verkäufer oder Käufer von einer Sicherheitsgefährdung oder einer unzuverlässigen Beschaffenheit der im Rahmen dieses Auftrags gelieferten Produkte Kenntnis erhält und eine Meldungspflicht der Consumer Product Safety Commission oder einer anderen Aufsichtsbehörde vorliegt, muss er die andere Partei umgehend informieren, um anschließend gemeinsam alle entsprechenden Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Alle Ausgaben, Kosten, Anwaltshonorare, Gerichtskosten sowie Rückruf-, Einigungs- und Urteilskosten im Zusammenhang mit der CPSC-Meldung (oder ähnlicher behördlicher Meldungen) sowie der anschließenden Rückrufe oder anderer Maßnahmen trägt ausschließlich der Verkäufer.

    ÄNDERUNGEN

    (i) Der Käufer kann an allen speziell hergestellten oder bereitgestellten Produkten Änderungen vornehmen. Diese gelten jedoch ebenso wie die Verpflichtung des Käufers, die durch die Änderungen entstandenen Mehrkosten zu übernehmen, erst dann, wenn sie in einem vom Käufer ausgestellten Auftrag dokumentiert sind. Der Verkäufer muss dem Käufer höhere oder niedrigere Preise innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach der Anfrage oder Mitteilung des Käufers zur Kenntnis geben. Änderungen, die zu höheren oder niedrigeren Preisen führen, müssen schriftlich vereinbart werden. (ii) Der Verkäufer nimmt ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Käufers keine Änderungen an Produktdesign, Verfahren, Materialien oder Spezifikationen vor.

    EIGENTUM DES KÄUFERS

    Alle dem Verkäufer vom Käufer für die Fertigung des Produkts indirekt oder direkt bereitgestellten Zubehörteile, Materialien, Werkzeuge, Vorrichtungen, Matrizen, Schablonen, Formen, Muster, Ausrüstungsgegenstände, Designs und weiteren Artikel („Eigentum des Käufers“) verbleiben im Eigentum des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer diese rückvergütet hat. Der Verkäufer trägt das Verlust- und Schadensrisiko für das Eigentum des Käufers und muss diesen bei Verlusten oder Schäden entschädigen, solange sich das Eigentum des Käufers in seinem Besitz oder in seiner Obhut befindet. Zudem muss der Verkäufer zu seinen alleinigen Kosten den im Folgenden angeführten Versicherungsschutz für das Eigentum des Käufers übernehmen. Das Eigentum des Käufers muss vom Verkäufer stets ordnungsgemäß aufbewahrt und gewartet werden. Es darf vom Verkäufer zu keinem anderen Zweck als dem Leistungsumfang dieses Auftrags eingesetzt werden. Es darf auf keine Weise für andere Kunden des Verkäufers verwendet werden und muss als persönliches Eigentum des Käufers betrachtet werden. Es muss vom Verkäufer deutlich als Eigentum des Käufers gekennzeichnet werden und darf nicht mit dem Eigentum des Verkäufers oder Dritter vermengt werden. Es darf ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Käufers nicht vom Betriebsgelände des Verkäufers entfernt werden. Auf Anfrage des Käufers muss dessen Eigentum anhand der entsprechenden Anweisungen umgehend vom Verkäufer freigegeben oder dem Käufer übergeben werden.

    ZAHLUNGSBESTIMMUNGEN, RECHNUNGEN UND ANRECHNUNG

    Der Käufer muss dem Verkäufer nettofällige, unstrittige Beträge innerhalb von neunzig (90) Tagen bezahlen. Hierbei gilt von den im Folgenden aufgeführten jeweils das letzte Datum: (i) das Datum, zu dem die Rechungsadresse des Käufers eine ordnungsgemäße Rechnung erhält, oder (ii) zu dem der Käufer das Produkt erhält. Der Käufer ist jederzeit berechtigt, jegliche Beträge anzurechnen, die der Verkäufer ihm schuldet.

    GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADLOSHALTUNG DES GEISTIGEN EIGENTUMS

    Der Verkäufer (1) gewährleistet, dass keine der im Rahmen dieses Auftrags bereitgestellten Produkte oder Dienstleistungen direkt oder indirekt gegen das geistige Eigentumsrecht des Käufers oder Dritter verstößt und (2) verteidigt, entschädigt und hält den Käufer, seine Aktionäre, Führungskräfte, Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter zu seinen alleinigen Kosten in Bezug auf jegliche Ansprüche, Verpflichtungen, Schäden und Unkosten (einschließlich Sachverständigen- und Anwaltshonorare) schadlos, die aus angeblichen oder tatsächlichen Verstößen, mitursächlichen Verstößen oder der widerrechtlichen Aneignung von Patenten, Urheberrechten, Handelsgeheimnissen, Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder anderen geistigen Eigentumsrechten Dritter entstehen und die im Zusammenhang mit den im Rahmen dieses Auftrags bereitgestellten Produkten oder Dienstleistungen stehen. Diese Gewährleistung und Schadloshaltung gilt über die Lieferung und Annahme der bereitgestellten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen hinaus. Dies gilt auch bei einer Kündigung oder beim Ablaufen dieses Auftrags.

    SCHADLOSHALTUNG

    (i) Der Verkäufer muss den Käufer, seine Aktionäre, seine Partnerunternehmen und deren jeweilige Führungskräfte, Angestellte, Mitarbeiter, Vertreter, Nachfolger und Abtretungsempfänger gegenüber jeglichen Verlusten, Kosten, Ausgaben, Ansprüchen und Gebühren (einschließlich Sachverständigen- und Anwaltshonoraren) verteidigen, entschädigen und schadlos halten, die aus folgenden Ansprüchen oder Anschuldigungen entstehen: (a) Verstöße gegen die Gewährleistungen, Verpflichtungen oder Bedingungen dieses Auftrags, (b) jegliche Rückrufaktionen der Produkte des Verkäufers, seien diese freiwillig oder im Rahmen der Empfehlungen oder Anweisungen einer Behörde erfolgt, und/oder (c) Personenschäden, Todesfälle, Beschädigung von Eigentum oder jederzeit während und nach dem Gewährleistungszeitraum vom Käufer erlittene Verluste, die tatsächlich oder laut Reklamation auf einem tatsächlichen oder mutmaßlichen Defekt des Produkts beruhen. Dies gilt unabhängig davon, ob sich ein solcher Anspruch auf einen Verstoß gegen den Vertrag oder die Gewährleistung, auf Fahrlässigkeit oder auf Kausalhaftung stützt. Der Verkäufer muss sich in einem solchen Streitfall selbst die Verteidigung, die Begleichung jeglicher Ansprüche und die Zahlungen aller Vollsteckungskosten übernehmen, darunter ohne Einschränkung alle Anwaltshonorare und weiteren Unkosten. Wenn jegliche Ansprüche die Interessen des Käufers auf beliebige Weise betreffen, darf der Verkäufer ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Käufers keine Einigung vollziehen. Der Käufer hat zu seinen alleinigen Kosten das Recht, jedoch nicht die
    Verpflichtung, sich an der Umsetzung, Beilegung oder Verteidigung zu beteiligen. Wenn der Verkäufer seine Verpflichtungen gemäß Abschnitt 12 nicht erfüllt, hat der Käufer das Recht, nicht jedoch die Verpflichtung, sich selbst zu verteidigen und vom Verkäufer eine Entschädigung und Schadloshaltung für jegliche entsprechenden Kosten und Ausgaben zu fordern. Diese Schadloshaltung gilt über die Lieferung und Annahme der bereitgestellten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen hinaus. Dies gilt auch bei einer Kündigung oder beim Ablaufen dieses Auftrags.

    VERSICHERUNG

    Der Verkäufer belegt und gewährleistet, dass er den folgenden Versicherungsschutz über die Laufzeit dieses Auftrags und für fünf (5) Jahre danach übernimmt und beibehält: (i) Arbeiterunfall- und Haftpflichtversicherung mit gesetzlicher Abdeckung der Arbeiterunfallversicherung sowie einem Deckungslimit je Ereignis von 1.000.000 USD für die Haftpflichtversicherung, (ii) Produktrückruf- und Industrie-Haftpflichtversicherung unter Verwendung eines ISO- (oder entsprechenden) Policenvordrucks, einschließlich der vollständigen, im Vordruck ausgewiesenen Vertragshaftpflicht und einem Deckungslimit je Ereignis von nicht weniger als 2.000.000 USD und 5.000.000 USD im Ganzen für Personen- und Sachschäden, Todesfälle, Verletzungen, Vertragshaftpflicht, Produktrückrufe, unabhängige Vertragnehmer, pauschale Sach- und Produktschäden sowie Haftung für abgeschlossene Arbeiten und (iii) Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit einer einfach maximierten Pauschaldeckungssumme von 1.000.000 USD pro Ereignis bei Personenschäden, Todesfällen und Sachschäden im Zusammenhang mit gemieteten, eigenen und Fremdfahrzeugen. Alle Policen müssen bei einem Versicherungsunternehmen mit einem A.M. Best-Rating von mindestens A- gezeichnet werden. Alle Policen müssen vorsehen, dass (a) der Käufer und seine Tochter- und Partnerunternehmen als zusätzliche Versicherte angeführt werden (mit Ausnahme der Arbeiterunfallversicherung), (b) der Verkäufer nicht weniger als 30 Tage vorab schriftlich auf jegliche Änderungen, Kündigungen oder Beendigungen der Policen hingewiesen wird, (iii) es sich bei der Industrie-Haftpflichtversicherung um die Hauptversicherung im Hinblick auf die übernommene Abdeckung für den Käufer sowie seine Tochter- und Partnerunternehmen handelt und (iv) ein Verzicht auf Surrogation zugunsten des Käufers enthalten ist. Auf Anfrage muss der Verkäufer dem Käufer ein Versicherungszertifikat aushändigen, das die Abdeckung belegt. Ein solches muss auch beim Verlängern einer Police mindestens 30 Tage vor deren Ablauf bereitgestellt werden. Die Mindestversicherungsanforderungen in diesem Abschnitt 13 dürfen in keiner Weise die in diesem Auftrag angeführten Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer einschränken.

    EIGENTUMSRECHTE UND VERTRAULICHE DATEN

    (i) Der Verkäufer darf in keiner Weise Warenzeichen, Handelsnamen oder andere Marken verwenden, die sich im Besitz des Käufers befinden oder für diesen lizenziert wurden („Warenzeichen“), sofern nicht eine entsprechende schriftliche Genehmigung vom Käufer vorliegt. (ii) Alle vom Käufer erstellten oder im Rahmen dieses Auftrags für den Käufer angefertigten Materialien, einschließlich Erfindungen (seien diese patentierbar oder nicht), kreative Werke, Handelsgeheimnisse, Fachkenntnisse, Ideen, Konzepte, Verfahren, Techniken, Methoden, Methodiken, Handelsbräuche und Materialien (zusammenfassend „Erfindungen“) verbleiben im alleinigen und ausschließlichen Eigentum des Käufers. Alle Erfindungen sind zwingend als „Auftragswerke“ gemäß Copyright Act, 17 U.S.C., Abschnitt 101 zu betrachten. Insoweit Erfindungen im Rahmen des Copyright Act nicht als „Auftragswerke“ einzustufen sind, stimmt der Verkäufer hiermit zu, alle Titel und Ansprüche an sämtlichen Erfindungen voraussetzungslos und ohne weitere Prüfung an den Käufer und seine Abtretungsempfänger zu übertragen. Zudem fertigen der Verkäufer oder seine Mitarbeiter Dokumente in Bezug auf diese Übertragungen und Anmeldungen aus, um diese dem Käufer auf Anfrage vorzulegen, damit dieser seine Rechte an den Erfindungen schützen, vervollständigen, registrieren, dokumentieren und verwalten sowie sein Eigentum weltweit erwirken kann. Der Käufer ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten Patente, Urheberrechts-, Warenzeichen- und/oder weitere Eintragungen, Registrierungen und Einreichungen für jedwede Erfindungen vorzunehmen. (iii) Unter keinen Umständen darf der Verkäufer anhand der technischen Daten oder Druckmuster des Käufers gefertigte Produkte Dritten ohne eine vorherige schriftliche Genehmigung des Käufers zukommen lassen, verkaufen oder zur Verfügung stellen. (iv) Sämtliche technischen, geschützten und/oder vertraulichen Daten, die vom Käufer bereitgestellt, angefertigt oder offen gelegt oder vom Verkäufer im Rahmen der Käufer-Verkäufer-Beziehung oder der Leistungserbringung im Zusammenhang mit diesem Auftrag in Erfahrung gebracht oder von Käufer und Verkäufer gemeinsam entwickelt wurden (zusammenfassend „vertrauliche Daten“), verbleiben im Eigentum des Käufers oder werden als solches betrachtet und müssen vom Verkäufer vertraulich behandelt und geschützt werden. Dies gilt einschließlich der Entwürfe, technischen Daten, Erfindungen, Produkte, Daten, des geistigen Eigentums, der Kundenlisten, Lieferanten-, Finanz-, Marketing-, Vertriebs- und Produktprognosedaten sowie jeglicher weiterer Kenntnisse oder Daten. Der Verkäufer stimmt zu, vertrauliche Daten ausschließlich zur Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen dieses Auftrags zu verwenden. Der Verkäufer muss die Offenlegung von vertraulichen Daten auf jene Mitarbeiter begrenzen, die diese kennen müssen und hierbei Vertraulichkeitsbestimmungen unterliegen, die nicht weniger restriktiv sind, als die hier aufgeführten. Der Verkäufer vertritt und gewährleistet, dass er vertrauliche Daten nicht für jegliche seiner anderen Produkte oder Anwendungen einsetzt, sofern er hierzu nicht ausdrücklich vom Käufer autorisiert wurde. Zudem hält er den Käufer für jegliche derartige Verwendung schadlos. Nach Abschluss oder Beendigung dieses Auftrags oder auf Anfrage des Käufers muss der Verkäufer umgehend alle Materialien sowie davon angefertigte Kopien zurückgeben, die vertrauliche Daten des Käufers darstellen oder enthalten.

    EINHALTUNG VON GESETZEN

    (i) Die Zustimmung zu diesem Auftrag gilt als Versicherung und Bestätigung, dass der Verkäufer alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Der Verkäufer gewährleistet, dass alle Produkte und deren Bereitstellung sämtlichen Gesetzen, Regeln, behördlichen Bestimmungen und Anordnungen entsprechen. Bei Geschäften in den USA muss der Verkäufer die Executive Order 11246 (siehe Anlage) und all ihre hier als Referenz angeführten Bestimmungen und Anordnungen einhalten. Der Verkäufer fertigt auf Anfrage des Käufers alle im Rahmen dieses Auftrags erforderlichen Zertifizierungen aus. (ii) Der Verkäufer belegt und gewährleistet, dass das Produkt in Übereinstimmung mit dem Fair Labor Standards Act von 1938 (siehe Anlage) gefertigt und bereitgestellt wird und dass das Produkt (vom Verkäufer oder seinen Lieferanten) nicht in Anlagen mit Rassentrennung oder an einem Standort mit Rassentrennung gefertigt oder bereitgestellt wurde oder wird. Dies gilt auch für Zwangs-, Strafgefangenen- oder Kinderarbeit, Arbeiter oder Menschen unter dem im Herstellungs- oder Bereitstellungsland geltenden gesetzlichen Mindestarbeitsalter sowie Verstöße gegen die Mindestlohn-, Arbeitszeit- oder Überstundengesetze im Herstellungs- oder Bereitstellungsland. (iii) Der Verkäufer muss alle Import-/Exportgesetze, -regeln, -bestimmungen und -anforderungen einhalten. Wenn das Herstellungs- und Bereitstellungsland des Produkts nicht identisch sind, kennzeichnet der Verkäufer das Produkt mit „Made in (Herkunftsland)“.

    SICHERHEITSDATENBLÄTTER UND GEFAHRGÜTER

    (i) Der Verkäufer belegt, gewährleistet, bescheinigt und verpflichtet sich dazu, dass die Produkte allen geltenden Gesetzen, Regeln, Bestimmungen und Anordnungen vollständig entsprechen. Hierzu zählen auch sämtliche Umweltgesetze der Standorte, an denen das Produkt vermutlich eingesetzt oder verkauft wird (zusammenfassend „Gesetze“). Der Verkäufer stellt alle von diesen Gesetzen vorgeschriebenen Berichte, erforderlichen Daten und Sicherheitsdatenblätter (OSHA-Formular 20) bereit. (ii) Der Verkäufer muss eine Dokumentation anfertigen und aufbewahren, damit für das dem Käufer verkaufte Produkt das Herkunftsland nachvollzogen werden kann. Auf Anfrage des Käufers muss der Verkäufer diese Dokumentation dem Käufer umgehend ebenso aushändigen, wie eine Liste der natürlichen Bestandteile des Produkts. (iii) Der Verkäufer belegt, gewährleistet, bescheinigt und verpflichtet sich dazu, dass die dem Kunden bereitgestellten Materialien sämtlichen für das Produkt sowie dessen Zusammensetzung und Verpackung geltenden heimischen oder internationalen Gesetzen und Richtlinien entsprechen. Dies umfasst u. a. die geltenden Richtlinien zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe (RoHS), die Verordnung der Europäischen Union 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH), die EU-Richtlinie 2000/53/EC zu Altfahrzeugen, die EU-Richtlinie zu Elektro- und Elektronikschrott (WEEE), den Electronic Waste Recycling Act (Kalifornien, SB20/50), den Abschnitt 1502 der Dodd-Frank Wall Street Reform und den Consumer Protection Act in Bezug auf die Verwendung von Konfliktmineralien. All diese sind bei der Annahme dieses Auftrags im Anhang verfügbar, sofern keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Käufers vorliegt. Zudem muss der Verkäufer vor der Lieferung des Produkts an den Käufer für jede Teilenummer ein Tabellenformular unterzeichnen, dass die RoHS-Konformität bestätigt. Wenn der Verkäufer gegen eine der angeführten Anforderungen verstößt, ist der Käufer berechtigt, diesen Auftrag umgehend und in seiner Gesamtheit zu kündigen und einseitig das Konto des Verkäufers für alle nicht konformen Produkte zu belasten.

    AUFLÖSUNG

    (i) Der Käufer kann der Einfachheit halber diesen Auftrag jederzeit ohne Strafe oder weitere Haftung ganz oder teilweise auflösen, indem er dies dem Verkäufer mitteilt. (ii) Wenn der Käufer den Auftrag begründet auflöst, wobei zu den Gründen u. a. die folgenden zählen: Insolvenz des Verkäufers, freiwilliger oder unfreiwilliger Konkursantrag des Verkäufers im Rahmen eines beliebigen Abschnitts des Bankruptcy Act, Übertragungen des Verkäufers zugunsten von Gläubigern und/oder zugewiesenen Empfängern, Verstöße des Verkäufers gegen jegliche Bestimmungen dieses Auftrags einschließlich seiner Gewährleistungen, Nichterfüllung des Verkäufers beim Bereitstellen der vom Käufer angegebenen Dienstleistungen oder Produkte oder beim Einhalten der Qualitäts- oder Konformitätsanforderungen und/oder ausbleibende Abhilfe gegen jegliche Fehler oder Verstöße innerhalb von zehn (10) Tagen (oder einem angesichts der wirtschaftlichen Umstände angemessen kürzeren Zeitraum) nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung des Käufers in Bezug auf einen solchen Fehler oder Verstoß, kann der Käufer sämtliche ihm rechtlich oder aus Billigkeit zustehenden Abhilfemaßnahmen ergreifen. Dies gilt zusätzlich zu seinem Recht, auf Kosten des Verkäufers geeignete Ersatzprodukte zu erhalten und von diesem für jegliche mit der Kündigung in Zusammenhang stehenden Kosten entschädigt zu werden. Dies umfasst u. a. das Testen und Qualifizieren der Ersatzprodukte, erhöhte Transportkosten, Anwaltshonorare, Reisekosten sowie sämtliche weiteren hierdurch entstandenen Kosten.

    RECHTSMITTEL

    Die dem Käufer im Rahmen dieses Auftrags zustehenden Rechte und Entschädigungen gelten kumulativ und zusätzlich zu allen weiteren oder anderen gesetzlich oder aus Billigkeit geltenden Rechtsmitteln.

    STREITSACHEN

    Käufer und Verkäufer vereinbaren, jegliche Unstimmigkeiten oder Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Auftrag oder entsprechenden Verstößen zunächst im Rahmen von Gesprächen in gutem Glauben beizulegen. Alle Verhandlungen im Rahmen dieses Abschnitts 19 sollen vertraulich sowie als Kompromisse und Einigungsverhandlungen im Sinne der geltenden Beweislastregeln behandelt werden. Wenn derartige Gespräche erfolglos sind, ist der Käufer nach eigenem Ermessen berechtigt, derartige Streitsachen oder Ansprüche im Rahmen von Schlichtungen, unverbindlichen Schiedsverfahren oder Prozessen beizulegen. Wenn Schiedsverfahren angestrengt werden, unterliegen diese den jeweils aktuellen Regeln der American Arbitration Association. Entschädigungsentscheidungen können gemäß Abschnitt 23 an einem beliebigen zuständigen Gericht herbeigeführt werden. Der Gewinner ist berechtigt, angemessene Anwaltskosten, Unkosten und Ausgaben einschließlich jeglicher Unkosten oder Ausgaben für Voruntersuchungen, Gerichtsverfahren oder Berufungen geltend zu machen. Diese fließen in ihrer Gesamtheit in die Entschädigung oder Entscheidung ein.

    VERZICHTSERKLÄRUNG

    Wenn der Käufer ihm im Rahmen dieses Auftrags zustehende Rechte nicht geltend macht, bedeutet dies keinen Verzicht auf diese Rechte. Auch stellen Zahlungen des Käufers für ein beliebiges Produkt keine Verzichtserklärung dar. Der Verzicht auf ein Recht durch den Käufer erstreckt sich keinesfalls auf andere dem Käufer zustehenden Rechte oder auf spätere ähnliche oder unähnliche Ereignisse.

    SPRACHE DES AUFTRAGS

    Dieser Auftrag ist auf Englisch verfasst. Übersetzungen in andere Sprachen wirken sich nicht auf die Auslegung dieses Auftrags aus. Alle Dokumente und die gesamte Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Auftrag müssen auf Englisch abgefasst werden.

    SALVATORISCHE KLAUSEL

    Wenn eine Bestimmung dieses Auftrag von einem Schlichter oder zuständigen Gericht als illegal, ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar erkannt wird, gilt diese Bestimmung als gestrichen oder als im Sinne des fraglichen Konflikts abgeändert, dies jedoch nur in dem Rahmen, der erforderlich ist, um die Bestimmung, sofern möglich, legal, gültig und durchsetzbar zu machen. Alle anderen Bestimmungen dieses Auftrags gelten in vollem Umfang weiter.

    HERRSCHENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

    Dieser Auftrag und seine Auslegung unterliegen in jeder Hinsicht den Gesetzen des Bundesstaats Illinois ohne Berücksichtigung der Bestimmungen des Kollisionsrechts von Illinois und des UN-Kaufrechts. Jegliche Verfahren im Zusammenhang mit diesem Auftrag unterliegen der ausschließlichen Rechtssprechung der Bundes- oder Landesgerichte von Illinois.

    ALLGEMEINES

    Der Verkäufer darf seine Verpflichtungen oder den Auftrag und seine darin angeführten Rechte nicht an andere Parteien oder Entitäten übertragen. Entsprechende Versuche gelten als nichtig. Die Abschnittsüberschriften dienen nur der Orientierung und beeinflussen nicht die rechtliche oder interpretative Geltung. Alle hier aufgeführten Abschnitte gelten über die Kündigung oder das Ablaufen dieses Auftrags hinaus. Die Beziehung des Verkäufers sowie seiner Vertreter, Bediensteten und/oder Mitarbeiter zum Käufer ist im Zusammenhang mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Auftrags die eines unabhängigen Vertragsnehmers, nicht jedoch die eines Vertreters, Bediensteten oder Mitarbeiters des Käufers. Der Verkäufer und seine Mitarbeiter müssen alle Regeln, einschließlich der vom Käufer für den Betrieb an seinen Standorten festgelegten Sicherheits- und Verkehrsregeln, einhalten.

    GESAMTVEREINBARUNG

    Dieser Auftrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer dar und genießt Vorrang vor allen vorherigen und gleichzeitigen, mündlichen oder schriftlichen, ausdrücklichen oder impliziten Einigungen und Vereinbarungen zum Sachverhalt. Durch die Annahme dieses Auftrags bestätigt und vereinbart der Verkäufer, dass die Bestimmungen jeglicher anderer Bestätigungen oder weiterer vom Verkäufer bereitgestellten Formulare keine Geltung haben.


    Eine Kopie der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Robertshaw können Sie über den unten angeführten Link herunterladen.

    PDF mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkäufer